Kennzeichnung von Behälter und Verpackungen
Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und für Kinder unzugänglich verstaut sein. Sie sollten keinesfalls in andere Behälter oder Verpackungen umgefüllt werden.
Hinweise zur Entsorgung:
Problemstoffe dürfen keinesfalls in die Kanalisation oder Umwelt gelangen, sondern müssen in den dafür vorgesehenen Sonderabfall- bzw. Problemstoffbehälter beim Gemeindeumweltverband (GUV) entsorgt werden!
Anzeichen einer Vergiftung:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfall
- Rauschzustände
- Bewusstseinsstörungen
- Bewusstlosigkeit
- Hautveränderung
- Pupillenveränderung
- Atemstörungen
- Kreislaufstörungen