Dienstgrade der Feuerwehr

Probefeuerwehrmann (PFM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Vollendetes 15. Lebensjahr

Feuerwehrmann (FM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Absolvierung für die Zulassung zum Modul Abschluss Truppmann erforderlichen Grundausbildung laut Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung
  • 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend)

Oberfeuerwehrmann (OFM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Abschluss Truppmann
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Abschluss Truppmann
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Löschmeister (LM)

Voraussetzung:

Eingeteiltes Feuerwehrmitglied: 

  • Abschluss Truppmann
  • 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrienst

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrjugendbetreuer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberlöschmeister (OLM)

Voraussetzung:

Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Feuerwehrjugendbetreuer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptlöschmeister (HLM)

Voraussetzung:

Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Feuerwehrjugendbetreuer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Brandmeister (BM)

Voraussetzung:

Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandmeister (OBM)

Voraussetzung:

Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptbrandmeister (HBM)

Voraussetzung:

Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Brandinspektor (BI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandinspektor (OBI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspekor zusteht:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptbrandinspektor (HBI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspekor zusteht:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Unterabschnittsfeuerwehrkommandant:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Abschnittsbrandinspektor (ABI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Brandrat (BR)

Voraussetzung:

Abschnittsfeuerwehrkommandant:

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Brandrat (BR)

Voraussetzung:

Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandrat (OBR)

Voraussetzung:

Bezirksfeuerwehrkommandant:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrrat (LFR)

Voraussetzung:

Feuerwehrviertelvertreter:

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Vorsitzender eines Ausschusses:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)

Voraussetzung:

Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesbranddirektor (LBD)

Voraussetzung:

Landesfeuerwehrkommandant:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsmeister (VM)

Voraussetzung:

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberverwaltungsmeister (OVM)

Voraussetzung:

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptverwaltungsmeister (HVM)

Voraussetzung:

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Verwalter (V)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht oder der Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht oder der Gehilfe des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdiens

Oberverwalter (OV)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht oder der Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnitts- oder Bezirksfeuerwehrkommandos oder Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptverwalter (HV)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandosoder Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsinspektor (VI)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsrat (VR)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Sachbearbeiter (SB)

Voraussetzung:

Sachbearbeiter in der Feuerwehr:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:

  • Modul Fahrmeister

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:

  • Modul Zeugmeister

Abschnittssachbearbeiter (ASB)

Voraussetzung:

Abschnittssachbearbeiter:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1

Bezirkssachbearbeiter (BSB)

Voraussetzung:

Bezirkssachbearbeiter:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1

Feuerwehrtechniker (FT)

Voraussetzung:

Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens:

  • Abgeschlossenes Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", "Dipl. Ing. FH" oder "Dipl. Ing."
  • Führungsstufe 2
  • Modul Gefahrenabwehr 1 oder
  • Feuerpolizeiliche Beschau oder
  • Brandschutztechnik oder
  • Betriebsfeuerwehrkommandant oder
  • Ausbildung zum autorisierten Sachverständiger des NÖ LFV

Feuerwehrarzt (FARZT)

Voraussetzung:

Arzt im Feuerwehrdienst:

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbständigen Berufsausübung
  • Abschluss Truppmann

Feuerwehrjurist (FJUR)

Voraussetzung:

Jurist im Feuerwehrdienst:

  • Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften
  • Abschluss Truppmann

Feuerwehrkurat (FKUR)

Voraussetzung:

Geistlicher im Feuerwehrdienst:

  • Katholischer oder Evangelischer Geistlicher oder Diakon
  • Abschluss Truppmann

Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)

Voraussetzung:

Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando:

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
  • Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
  • Abschluss Truppmann
  • Feuerwehrärztefortbildung
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)

Voraussetzung:

Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes oder Leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
  • Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)

Voraussetzung:

Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:

  • Katholischer Geistlicher
  • Abschluss Truppmann
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst