Dienstgrade der Feuerwehr
Probefeuerwehrmann (PFM)
Voraussetzung:
- Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
- Vollendetes 15. Lebensjahr
Feuerwehrmann (FM)
Voraussetzung:
- Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
- Absolvierung für die Zulassung zum Modul Abschluss Truppmann erforderlichen Grundausbildung laut Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung
- 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend)
Oberfeuerwehrmann (OFM)
Voraussetzung:
- Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
- Abschluss Truppmann
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Voraussetzung:
- Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
- Abschluss Truppmann
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Löschmeister (LM)
Voraussetzung:
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:
- Abschluss Truppmann
- 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:
- Abschluss Führungsstufe 1
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Fahrmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrienst
Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Zeugmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrjugendbetreuer:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Abschluss Feuerwehrjugendführer
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberlöschmeister (OLM)
Voraussetzung:
Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:
- Abschluss Führungsstufe 1
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Fahrmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Zeugmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Feuerwehrjugendbetreuer:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Abschluss Feuerwehrjugendführer
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Hauptlöschmeister (HLM)
Voraussetzung:
Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:
- Abschluss Führungsstufe 1
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Fahrmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Zeugmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Feuerwehrjugendbetreuer:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Abschluss Feuerwehrjugendführer
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Brandmeister (BM)
Voraussetzung:
Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:
- Führungsstufe 2
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Fahrmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Fahrmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zeugmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Zeugmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberbrandmeister (OBM)
Voraussetzung:
Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:
- Führungsstufe 2
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Fahrmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Zeugmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Hauptbrandmeister (HBM)
Voraussetzung:
Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:
- Führungsstufe 2
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Fahrmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Zeugmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Brandinspektor (BI)
Voraussetzung:
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberbrandinspektor (OBI)
Voraussetzung:
Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspekor zusteht:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Hauptbrandinspektor (HBI)
Voraussetzung:
Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspekor zusteht:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Unterabschnittsfeuerwehrkommandant:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Abschnittsbrandinspektor (ABI)
Voraussetzung:
Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter:
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Brandrat (BR)
Voraussetzung:
Abschnittsfeuerwehrkommandant:
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Brandrat (BR)
Voraussetzung:
Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberbrandrat (OBR)
Voraussetzung:
Bezirksfeuerwehrkommandant:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesfeuerwehrrat (LFR)
Voraussetzung:
Feuerwehrviertelvertreter:
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Vorsitzender eines Ausschusses:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV:
- Höhere Führungsausbildung 3
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)
Voraussetzung:
Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesbranddirektor (LBD)
Voraussetzung:
Landesfeuerwehrkommandant:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungsmeister (VM)
Voraussetzung:
Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberverwaltungsmeister (OVM)
Voraussetzung:
Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:
- Modul Verwaltungsdienst
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Hauptverwaltungsmeister (HVM)
Voraussetzung:
Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:
- Modul Verwaltungsdienst
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Verwalter (V)
Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht oder der Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht oder der Gehilfe des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdiens
Oberverwalter (OV)
Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht oder der Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnitts- oder Bezirksfeuerwehrkommandos oder Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Hauptverwalter (HV)
Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandosoder Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungsinspektor (VI)
Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungsrat (VR)
Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Sachbearbeiter (SB)
Voraussetzung:
Sachbearbeiter in der Feuerwehr:
- Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1
Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:
- Modul Fahrmeister
Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:
- Modul Zeugmeister
Abschnittssachbearbeiter (ASB)
Voraussetzung:
Abschnittssachbearbeiter:
- Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1
Bezirkssachbearbeiter (BSB)
Voraussetzung:
Bezirkssachbearbeiter:
- Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1
Feuerwehrtechniker (FT)
Voraussetzung:
Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens:
- Abgeschlossenes Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", "Dipl. Ing. FH" oder "Dipl. Ing."
- Führungsstufe 2
- Modul Gefahrenabwehr 1 oder
- Feuerpolizeiliche Beschau oder
- Brandschutztechnik oder
- Betriebsfeuerwehrkommandant oder
- Ausbildung zum autorisierten Sachverständiger des NÖ LFV
Feuerwehrarzt (FARZT)
Voraussetzung:
Arzt im Feuerwehrdienst:
- Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbständigen Berufsausübung
- Abschluss Truppmann
Feuerwehrjurist (FJUR)
Voraussetzung:
Jurist im Feuerwehrdienst:
- Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften
- Abschluss Truppmann
Feuerwehrkurat (FKUR)
Voraussetzung:
Geistlicher im Feuerwehrdienst:
- Katholischer oder Evangelischer Geistlicher oder Diakon
- Abschluss Truppmann
Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)
Voraussetzung:
Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando:
- Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
- Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
- Abschluss Truppmann
- Feuerwehrärztefortbildung
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)
Voraussetzung:
Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes oder Leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:
- Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
- Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)
Voraussetzung:
Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:
- Katholischer Geistlicher
- Abschluss Truppmann
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst