Feuerwehr-Etsdorf Logo Freiwillige Feuerwehr Etsdorf

Waldbrandverordnung für den Bezirk Krems

                                  Präambel

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Krems ist aufgrund der derzeitigen
Witterungsverhältnisse eine starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen
eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum (Zweige, Äste und
Wipfelstücke) vorhanden.

Die Bezirkshauptmannschaft Krems erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutz
der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Krems.


                           V E R O R D N U N G


Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. wird
für den Verwaltungsbezirk Krems verordnet:

§ 1

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Krems sowie in deren Gefährdungsbereichen
ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke
der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische
Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher
Maßnahmen hat der Waldbesitzer oder Verfügungsberechtigte das zuständige
Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.

§ 2

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des
Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4
Wochen bestraft.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft
Krems in Kraft.

Hinweis:
• Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die
Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines
Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
• Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu
machen.

Der Bezirkshauptmann
Dr. Mayrhofer

Kennzeichen: KRL1-A-094/007
Bürgerservice-Telefon: 02742-9005-9005

Hier sehen Sie eine Übersicht der aktuellen Waldbrandgefahr - <link http: www.zamg.ac.at wetter ausflug waldbrand>ZAMG