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Aufhebung der Waldbrandverordnung

                                     V E R O R D N U N G

Aufgrund der nunmehrigen klimatischen Verhältnisse ist die akute Waldbrandgefahr in den

Wäldern nicht mehr gegeben.


Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 25.7.2013, KRL1-A-094/006, betreffend die Waldbrandgefahr wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


Rechtsgrundlagen
§§ 41 Abs. 1und 3, 170 Abs. 1 und 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, i.d.g.F.,

 

Die Verordnung finden Sie <link file:808>hier.